Schutzbrief in der KFZ Versicherung

Versicherte Gefahren

  1. Der Versicherer erbringt nach Eintritt eines Schadenfalles im Rahmen der nachstehenden Bedingungen die im einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder als Ersatz für vom Versicherungsnehmer aufgewandten Kosten.
  2. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen.
  3. Versicherte Fahrzeuge sind
    - Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
    - Personen- einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge im Sinne von Nr. 7 Absatz 2 der Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung,
    - soweit nicht etwas anderes vereinbart ist: - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
    - jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
  4. Unter Panne ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden zu verstehen. Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
  5. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als ständiger Wohnsitz gilt der inländische Ort, an dem der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
  6. Hat der Versicherungsnehmer aufgrund der Leistung des Versicherers Kosten erspart, die er ohne den Schadeneintritt hätte aufwenden müssen, kann der Versicherer seine Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.


Hier zum Vergleichsrechner der KFZ Versicherung

Ausschlüsse

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz:

  1. wenn das Ereignis, aufgrund dessen der Versicherer in Anspruch genommen wird (Schadenfall), durch eine Erkrankung verursacht wurde, die innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Reise mit dem versicherten Fahrzeug erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist, oder durch eine Schwangerschaft,

  2. wenn der Schadensort weniger als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt liegt. Dies gilt nicht für Leistungen Pannen- und Unfallhilfe, Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall, Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall

Leistungsumfang

Den Leistungsumfang in der Schutzbrief-Versicherung lesen Sie hier.